Der Briefkasten, der am Haus hängt, muss nicht nur dem Besitzer gefallen, sondern muss auch einige Voraussetzungen erfüllen. Es existiert eine ganze Reihe von Vorschriften, was die Abmessungen, die Stabilität sowie die Erreichbarkeit angeht, die eingehalten werden müssen, beim Anbringen oder Aufstellen des Briefkastens.
Sollten gravierende Fehler bestehen, hat der Briefträger das Recht, die Zustellung der Post zu verweigern oder besser gesagt er muss die Tagespost nicht zustellen. Ein schlechter Briefkasten kann innerhalb des Mietrechts sogar eine Mietminderung zur Folge haben.
Es gibt Briefkästen in den unterschiedlichsten Formen und Materialien. Selbst bei den Preisen für einen Briefkasten gibt es eine große Auswahl und eben diese Vielfalt macht es deutlich, dass es sich bei einem Briefkasten um mehr handelt, als „nur“ um ein Depot für die Post. In der Regel ist ein Briefkasten in der Nähe der Haustür angebracht und von dort ist er eine Art Visitenkarte für den Besitzer. Zudem muss er auch groß genug sein, dass er den Inhalt vor Regen und Nässe schützt sowie vor dem Zugriff durch Unbefugte.
Der passende Standort für den Briefkasten
Grundsätzlich ist ein idealer Briefkasten von Außen zugänglich. In den Mehrparteienhäusern hängen die Briefkästen zumeist im Eingangsbereich des Hausflurs und laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder ist dagegen auch nichts zu sagen. Somit gibt es also keinen Rechtsanspruch auf einen Briefkasten, der von Außen zugänglich ist. Doch der Vorteil liegt klar auf der Hand, der Briefträger muss nicht klingeln, um die Post zuzustellen.
Wer in einem eigenen Haus wohnt, der kann den Standort seines Briefkastens frei wählen, wobei dieser sich nach Möglichkeit unter einem Vordach befinden sollte. Denn auch hochwertige Briefkästen sind nicht hermetisch abgedichtet und so können Schlagregen, Dauerregen oder andere Witterungseinflüsse das Eindringen von Feuchtigkeit ermöglichen.
Die Abmessungen und Beschaffenheit
Die Briefkasten-Norm „DIN EN 13724“ gibt die Abmessungen für einen Hausbriefkasten vor. Dabei orientiert sich die Norm an der Größe eines C4 Briefumschlages (229 x 324 Millimeter). Der Einwurfschlitz sowie der Innenraum des Briefkastens sollte so bemessen sein, dass ein solcher Umschlag hineinpasst und das, ohne zu verknicken. Der Schlitz sollte zwischen 30 und 35 Millimeter hoch sein, sodass auch dickere Umschläge hineinpassen, allerdings der Zugriff durch unbefugte per Hand unmöglich ist. Des Weiteren muss jeder Postkasten verschließbar sein.