Welche Standards müssen erfüllt werden?

Baumaßnahmliche Standards – Es gibt gewisse Standards im Bauwesen, die in Häusern oder Wohnungen zu Verfügung stehen und regelmäßig erneuert werden sollte. Gewährleistet muss werden, dass das Haus oder die Wohnung gut gedämmt ist und die Fenster regelmäßig erneuert werden, damit dadurch nicht unnötig viel Energie und Wärme verloren geht und der Mieter unnütz viel Geld zahlt. Wenn ein Balkon baufällig wird (zum Beispiel Holz wird mit der Zeit morsch) ist dieser auch auszutauschen, damit Gefahren und Unfälle vermieden werden. Auch ein Boden nutzt sich mit der Zeit ab. Für einen Teppich rechnet man in etwa zehn Jahre, danach ist er auszutauschen, sofern nicht anderweitig grobe Flecken oder Dreck sich in diesem befindet, was gesundheitsgefährdend sein könnte.

Auch Küchen und Bäder müssen des Öfteren ausgetauscht werden, in der Regel nach 10 – 15 Jahren. Jedoch gibt es hierfür keine festen Richtlinien, sondern wird je nach Abnutzung in jedem Fall separat geprüft. Ein weiteres Muss sind die FI Sicherheitsschalter in den Steckdosen. In den Neubeuten sind diese meist schon mit eingebaut, in den Altbauten müssen sie oft nachgerüstet werden.

Was muss im Mietvertrag festgehalten sein?

Ein Mietvertrag sollte grundsätzlich vor einem Bezug in eine Wohnung erfolgen. Er dient zum Schutz für Vermieter und Mieter und sollte daher von beiden Parteien besprochen und unterschrieben werden. In den Mietvertrag gehören daher die Namen der beiden Parteien hinein, ebenso die Adresse dieser, am besten am Anfang des Vertrages. Des weiteren muss die genaue Adresse des Objektes mit Etage oder Wohnungsnummer im Mietvertrag stehen. Die Höhe der Miete muss ebenfalls schriftlich erfasst sein, ebenso die möglichen Erhöhungen, welche gestattet sind. Die Miete sollte an dem Wohnungsmarkt an dem jeweiligen Ort angelehnt sein.

Die Quadratmeter müssen in Zahlen festgehalten sein, welche vom Mieter nochmals überprüft werden sollten, da eine Mietminderung beantragt werden kann, wenn die tatsächlich gemessenen nicht mit dem auf dem Papier übereinstimmen. Wohnungen sind in der Regel unbefristet, daher sollte eine mögliche Befristung ebenfalls im Vertrag stehen. Allerdings sind Befristungen nur zulässig, wenn der Vermieter einen triftigen Grund angibt. Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen können aber müssen nicht drin stehen. In der Regel ist es so, dass Reparaturen bis max. 100 Euro vom Mieter getragen werden müssen, der Rest muss vom Vermieter getragen werden. Andere Klauseln können ebenfalls im Vertrag stehen, jedoch ist es für den Mieter meist besser, wenn dieser so kurz wie möglich gehalten ist.

Von admin