Viele Gemeinden verlangen, dass ein Eigenheimbesitzer sein Auto auf dem eigenen Grundstück parkt. Sie möchten damit erreichen, dass die Straßen der Gemeinde von parkenden Autos frei sind. Deshalb werden grundsätzlich Einfahrten auf solche Grundstücke genehmigt. Stellflächen auch. Doch dann beginnt das Problem. Eine Autostellfläche darf oftmals nicht versiegelt sein und muss beispielsweise aus Rasengittersteinen bestehen. Eine Betonfläche wird selten genehmigt.

Wie sieht es jedoch mit einer Garage oder einem Carport aus? Beide haben ein Dach und sind somit versiegelte Fläche. In diesem Punkt gehen die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer sehr weit auseinander. Insbesondere was die Genehmigungspflicht von Garagen auf dem eigenen Grundstück angeht.

So ist beispielsweise in Berlin eine Garage genehmigungsfrei, ein Schuppen gleicher Größe jedoch nicht. Carports müssen auch nicht mehr genehmigt werden. Das gilt natürlich nur, wenn sie quasi nicht versiegelt sind. Das bedeutet, dass zwar ein regendichtes Dach vorhanden ist, dass Regenwasser jedoch auf dem eigenen Grundstück abgeleitet wird. Dann belastet dieses Wasser nicht die Kanalisation der Gemeinde.

Fertiggarage oder Carport

Sowohl eine Garage als auch ein Carport gibt es als Fertigbausatz im Baumarkt. Wobei solche Garagen natürlich nur einfachste Ausführungen aus einfachen Materialien sein können. Im Prinzip ein Carport mit Wänden. Ob für das eigene Fahrzeug ein Carport ausreicht, muss der Besitzer entscheiden. Der Carport ist billig, schnell aufgebaut und äußerst pflegeleicht. Eine Garage ist schon besser als Wetterschutz geeignet.

Außerdem kann in einer Garage, im Gegensatz zum Carport auch Werkzeug und Autozubehör untergebracht werden. Viele nutzen eine Garage sogar ausschließlich für diesen Zweck und das Auto muss dann doch draußen stehen. Welches Bauwerk es auch sein soll, entscheidend ist immer die Dachgestaltung. Sie muss sich einerseits an die Gepflogenheiten am Ort anpassen, andererseits die witterungstechnischen Belastungen aushalten können. So hat die Schneelast schon manches Flachdach eingedrückt. Auch die Windbelastung ist bei Carports nicht zu verachten. Der Wind, der sich unter dem Dach des Carports fängt, kann dieses leicht aus den Befestigungen heben.

Elektrisches Tor

Viele halten es für Luxus, wenn mittels eines elektrischen Tores und einer Fernbedienung die unkomplizierte Zufahrt zum eigenen Grundstück, zur eigenen Garage möglich ist. Das stimmt insofern, weil etwa bei Regenwetter keiner raus muss, um das Tor zu öffnen.

Von admin